C1 - Rechts­information

C1 - Führerschein ab 31. März 2001

Ab dem 31.03.2001 sind C1 - Führerscheine auf 10 Jahre - ab dem 60. Lebensjahr auf 5 Jahre, befristet.

Wie erhalte ich eine Neuerteilung?

Eine Lenkberechtigung der Klasse C1, die vor dem 31.03.2001 erteilt wurde  (sofern sie nicht ab der Vollendung des 21. Lebensjahres des Lenkers zur Klasse C wird), gilt daher bis zum 30.03.2011. Bei einer späteren Ausstellung der Lenkberechtigung der Klasse C1 verschiebt sich entsprechend die 10-Jahresfrist. Zur Verlängerung muss ein Antrag gestellt und ein ärztliches Gutachten (siehe Ärzteliste) bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vorgelegt werden.

Nach Ablauf der Frist die Lenkberechtigung der Klasse C1 erlischt. Bis zu 18 Monate nach Ablauf der Frist kann ein Antrag auf Neuerteilung der Lenkberechtigung für die Klasse C1 gestellt und ein ärztliches Gutachten (siehe Ärzteliste) vorgelegt werden – die Lenkberechtigung der Klasse C1 wird neu erteilt – ohne Prüfung

Ab 18 Monate nach Ablauf der Frist

kann ein Antrag auf Neuerteilung der Lenkberechtigung für die Klasse C1 gestellt und ein ärztliches Gutachten (siehe Ärzteliste) vorgelegt werden – praktische Prüfung (keine Theorieprüfung am Computer) – die Lenkberechtigung der Klasse C1 wird neu erteilt.