C - Rechts­information

C - Führerschein ab 01. Januar 1997

Ab dem 01.01.1997 sind C- Führerscheine auf 5 Jahre - ab dem 60. Lebensjahr auf 2 Jahre, befristet. Zur Verlängerung muss ein Antrag gestellt und ein ärztliches Gutachten (siehe Ärzteliste) bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vorgelegt werden.

Wie erhalte ich eine Neuerteilung?

Nach Ablauf der Frist dürfen nur noch LKWs bis 7,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht (Klasse C1) gelenkt werden. Bis zu 18 Monate nach Ablauf der Frist kann ein Antrag auf Neuerteilung der Lenkberechtigung für die Klasse C gestellt und ein ärztliches Gutachten (siehe Ärzteliste) vorgelegt werden –  die Lenkberechtigung der Klasse C wird neu erteilt – ohne Prüfung

Ab 18 Monate nach Ablauf der Frist

kann ein Antrag auf Neuerteilung der Lenkberechtigung für die Klasse C gestellt und ein ärztliches Gutachten (siehe Ärzteliste) vorgelegt werden –  praktische Prüfung (keine Theorieprüfung am Computer) – die Lenkberechtigung der Klasse C wird neu erteilt.

C - Führerschein vor 01. November 1997

45 Jahre alt: Zur Verlängerung muss ein Antrag gestellt und ein ärztliches Gutachten (siehe Ärzteliste) bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bis zum 31.10.2000 vorgelegt werden.

Wie erhalte ich eine Neuerteilung?

Nach Ablauf der Frist (31.10.2000) dürfen nur noch LKWs bis 7,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht (Klasse C1 mit 5 Jahren befristet) gelenkt werden.

Bis zu 18 Monaten nach Ablauf der Frist (30.04.2002) kann ein Antrag auf Neuerteilung der Lenkberechtigung für die Klasse C gestellt und ein ärztliches Gutachten (siehe Ärzteliste) vorgelegt werden – die Lenkberechtigung der Klasse C wird neu erteilt – ohne Prüfung. Ab 18 Monate – 5 Jahre nach Ablauf der Frist kann ein Antrag auf Neuerteilung der Lenkberechtigung für die Klasse C1 gestellt und ein ärztliches Gutachten (siehe Ärzteliste) vorgelegt werden – die Lenkberechtigung der Klasse C1 (10 Jahre befristet) wird neu erteilt – ohne Prüfung.

C - Führerschein nach 01. November 1997

45 Jahre alt: Zur Verlängerung muss ein Antrag gestellt und ein ärztliches Gutachten (siehe Ärzteliste) bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft binnen 3 Jahre, also bis zur Vollendung des 48. Lebensjahres vorgelegt werden.

Hier ein vereinfachtes Rechenbeispiel:

45. Geburtstag am 10.04.2000 – ärztliche Gutachten bis spätestens 09.04.2003 – 18 Monate nach Ablauf der Frist ist spätestens ein Antrag auf Neuerteilung der Lenkberechtigung für die Klasse C zu stellen und ein ärztliches Gutachten (siehe Ärzteliste) vorzulegen – spätester Termin 9.10.2004.