Berufs­kraftfahrer-Qualifikation

Grundqualifikation und Weiterbildung

Berufskraftfahrer haben alle nachzuweisen, die gewerbsmäßig Güter befördern, wenn es sich dabei um die Hauptbeschäftigung handelt. Bei erfolgreicher Absolvierung der Grundqualifikation bzw. Weiterbildung trägt die Bezirkshauptmannschaft den Zahlencode "95" bei der entsprechenden Führerscheinklasse in den Führerschein ein.

Grundqualifikation

Diese besteht aus einer theoretischen Prüfung vor einer Prüfungskommission und einer Fahrprüfung – für alle, die nach dem 9. September 2009 den Führerschein C machen und gewerbsmäßig Güter befördern.

Weiterbildung

Lenkberechtigung C vor dem 10. September 2009 ausgestellt – Weiterbildung spätestens ab 10. September 2014.

Lenkberechtigung C nach dem 10. September 2009 ausgestellt – Weiterbildung 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren.

Ausnahmen:

Militär, Feuerwehr, Werkstätten, Lenker von Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Lenker zur Ausübung seines Berufes verwendet, sofern es sich beim Lenken des Fahrzeuges nicht um die Haupttätigkeit handelt

Prüfungstermine und Fragenkataloge

Informationen zu den Prüfungsterminen und Fragenkataloge zur Vorbereitung findest du hier. Für unsere Schüler gibt es speziell vorbereitete Lernunterlagen bei uns im Büro.