Die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger darf 7.000 kg nicht überschreiten. Das tatsächliche Gesamtgewicht (Fahrzeugwaage) des Anhängers darf das höchst zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten (1:1). Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Fahrzeugwaage) darf die höchste zulässige Anhängelast (Zulassungsschein) nicht überschreiten.
Die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger darf 4.250 kg nicht überschreiten. Die Anhängelast des Zugfahrzeuges, wie auch die behördliche Genehmigung muss immer beachtet werden.
Die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger darf 3.500 kg nicht überschreiten. Die Anhängelast des Zugfahrzeuges, wie auch die behördliche Genehmigung muss immer beachtet werden.
Das bisherige Gewichtsverhältnis entfällt.
Das Zugfahrzeug darf 3.500 kg und der Anhänger darf 750 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht haben. Die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger darf daher 4.250 kg erreichen. Das Eigengewicht (Zulassungsschein) des Zugfahrzeuges + 75 kg muss mehr als doppelt so groß sein wie das tatsächliche Gesamtgewicht (Fahrzeugwaage) des Anhängers (2:1).